- Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem vom Händler angenommenen Auftrag des Kunden bzw. der Leistungsbeschreibung oder den Angaben im Vertrag. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der Schriftform.
- Leistungen des Händlers sind soweit nichts anderes vereinbart ist, nach Ermessen des Händlers als Vorlagen (insbesondere als Proben, Muster, Modelle, Abbildungen, Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen und Farbabdrucke) vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt.
- Eine originalgetreue Darstellung der endgültigen Leistungen als Vorlage ist aus technischen Gründen nicht möglich. Vorlagen gelten daher lediglich nach Maßgabe dieses Punktes als Zusicherungen betreffend die Gestaltung, Beschaffenheit, Eigenschaften, Eignung zu einer bestimmten Verwendung etc der vom Händler geschuldeten Leistung, der Händler macht daher keinerlei Zusicherungen hinsichtlich bzw. leistet insbesondere keine Gewähr für
- die Platzierung und die Größe von Aufschriften auf Produkten;
- eine exakte farbliche Übereinstimmung zwischen Vorlagen und fertigen Leistungen, insbesondere gilt ein Farbabstand von bis zu ΔE 3,0, ΔE 4,5 wenn die Vorlagen lediglich in elektronischer Form genehmigt wurden, nicht als Mangel;
- die technischen Eigenschaften, soweit ein nach der Natur der Leistung durchschnittlich zu erwartender Gebrauch durch Abweichungen nicht wesentlich beeinträchtigt wird;
- ein bestimmtes Material oder eine Materialqualität, soweit das Endprodukt annähernd mit der Vorlage vergleichbar ist.
Weicht die endgültige Leistung daher in Bezug auf eine oder mehrere dieser Eigenschaften von der Vorlage oder sonst vom ursprünglich Bedungenen ab, gilt diese Abweichung als vereinbart und stellt keinen Mangel dar.
- Bei Lieferungen gelten Abweichungen von bis zu +/-10% der Stückzahl als vereinbart ohne dass Mehr- oder Minderlieferungen einen Mangel oder eine Vertragsverletzung darstellen. Der Kaufpreis ist jedoch von der tatsächlich gelieferten Stückzahl abhängig.
- Der Kunde ist verpflichtet, den Händler nach besten Kräften zu unterstützen und bei der Erfüllung des Auftrages mitzuwirken. Der Kunde wird den Händler insbesondere unverzüglich mit allen Informationen und Unterlagen versorgen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird den Händler von allen Vorgängen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese Umstände erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben entsteht (Mehrkosten, Verzögerungen, …).
- Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc) auf eventuell bestehende Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Der Händler haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Wird der Händler wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde den Händler schad- und klaglos; er hat dem Händler sämtliche Nachteile zu ersetzen, die diesem durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen.
- Der Händler ist nicht verpflichtet, die vom Kunden übermittelten Unterlagen, Daten und Informationen auf Vollständigkeit, Richtigkeit sowie darauf zu prüfen, ob diese allein oder in Zusammenhang mit vom Kunden beauftragten Leistungen des Händlers für den beabsichtigten Verwendungszweck geeignet sind, in Rechte Dritter eingreifen oder gegen gesetzliche Bestimmungen (z.B. Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, Produktsicherheitsgesetz, Markenschutzgesetz etc.) verstoßen.
- Der Händler ist nicht verpflichtet, im Zuge eines Auftrages/Projektes entstandene bzw. generierte Daten und sonstige Unterlagen (Siebe, Filme, etc.) über den Zeitpunkt der Übergabe seiner Leistung hinaus zu speichern oder sonst für den Kunden verfügbar zu halten.
- Der Händler ist nach freiem Ermessen berechtigt, Leistungen selbst auszuführen oder sich Dritter zu bedienen.
- Die Leistungen des Händlers sind im Zweifel teilbar.